Regionales Schulabkommen RSA 2009

Listen zum RSA 2009 (Anhang II), gültig vom 1.8.2011 bis am 31.7.2012

* Änderungen betreffend die Deklaration der Angebote, die Höhe der Kantonsbeiträge und die Zahlungsbereitschaft des Wohnsitzkantons bleiben vorbehalten. 

Hinweis für Privatpersonen und Schulen
Für Anfragen zu individuellen Gesuchen um Beitragsübernahme wenden Sie sich bitte an die Vertretung Ihres Kantons in der Kommission Regionales Schulabkommen NW EDK . Die Bewilligung (Gesuch um Kostengutsprache) ist rechtzeitig einzureichen (bis spätestens 30. April).