Regionales Schulabkommen RSA 2009

Listen zum RSA 2009 (Anhang II), gültig vom 1.8.2014 bis am 31.7.2015

*  Änderungen betreffend die Deklaration der Angebote, die Höhe der Kantonsbeiträge und die Zahlungsbereitschaft des Wohnsitzkantons bleiben vorbehalten. Auskünfte an die Interessenten über das weitere Vorgehen betreffend Aufnahme erteilt der Vertreter / die Vertreterin Ihres Kantons in der Kommission Regionales Schulabkommen NW EDK

Hinweis für Privatpersonen und Schulen
Für Anfragen zu individuellen Gesuchen um Beitragsübernahme wenden Sie sich bitte an die kantonale Anlaufstelle Ihres Kantons. Die Bewilligung (Gesuch um Kostengutsprache) ist rechtzeitig einzureichen (bis spätestens 30. April). Die Schulgeldfrage muss bis zum Ausbildungsbeginn geklärt sein